GdB – Grad der Behinderung
Der GdB ist ein leider oft vernachlässigter Aspekt bei Ödemerkrankungen und dabei für eine gewisse Versorgungssicherheit nicht unerheblich. Hinterleuchten wir doch einmal hier die Gegebenheiten bei der Bewertung der Behinderung durch Ödemerkrankungen.
Oft mag es erstmal unerheblich wirken, jedoch ist z.B. ein Lymphödem, begleitet durch andere Erkrankungen, ausschlaggebend für eine Einstufung eines GdB, der einem beispielsweise eine Beschäftigung sichern kann.
Und genau aus solchen Gründen sollten Ödeme sinnvoll diagnostiziert und bewertet werden.
Das Lymphödem sowie das Lipödem sind chronische Erkrankungen
- § 2a SGB V Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen
Den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen ist Rechnung zu tragen. - § 2b SGB V Geschlechtsspezifische Besonderheiten
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
In der Herbstausgabe der Lympholife werden wir zu diesem Thema ausführlicher informieren.