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Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Erkrankungen des Lymphsystems ab dem Stadium II stehen künftig in der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Sitzung vom 16.03.17 beschlossen und die entsprechenden Diagnosen in der Anlage 2 ergänzt.

Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt, geprüft und nicht beanstandet. Am 29.05.2017 wurde die Regelung im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist nun in Kraft.

Seit 2017 erfolgt die Genehmigung durch ein vereinfachtes Verfahren. Bei allen in der Anlage 2 gelisteten Diagnosen muss kein Antrag bei Krankenkasse gestellt werden.

Hierauf haben sich alle Krankenkassen in Deutschland verständigt. Nicht nur der betroffene Patient profitiert von dieser Änderung sondern auch der Arzt. Das Heilmittelbudget des Arztes wird künftig für diese Verordnungen nicht belastet.

Die Ergänzung der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf und weitere Informationen zur Änderung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung/KBV unter www.kbv.de

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