Lymphologicum unterstützt „up – unternehmen praxis“
Petition zur Kurskorrektur der geplanten Änderungen im Heilmittel-Richtlinie
Die Änderung der Heilmittel-Richtlinie, die ab Januar 2017 in Kraft treten wird, hinterlässt bei uns Leistungserbringern aber auch bei unseren Patienten große Irritation und Verunsicherung. Die Probleme dabei sind vielschichtig und verursachen erhebliche Konsequenzen für beide Partner in der Behandlung.
„up - unternehmen praxis“ hat daher eine Open Petition gestartet, um auf den Beschluss des G-BA und dessen Folgen für die ambulante Versorgung von Patienten mit Lymphödem hinweisen und lädt alle beteiligten Berufsgruppen und Patienten ein daran teilzunehmen. Ziel ist es das Bundesministerium aufzufordern die Rolle der Rechtsaufsicht einzunehmen und die Rechte und Interessen einer existenziellen Grundlage für Therapeuten sicherzustellen.
Welche Änderungen sind durch die Neuregelungen zu erwarten?
1) Änderung der Diagnoseliste welche einen langfristigen Heilmittelbedarf beschreibt.
Diese Heilmittelverordnungen belasten nicht das Heilmittelbudget des Arztes und gewährleisten eine konsequente und fachgerechte Therapie ohne Regressangst.
• Hier wurde geändert, dass ab 01.01.2017 nur noch Lymphödeme im ausgeprägtesten Stadium 3 die Kriterien erfüllen.
• Die Lymphödeme (jedes Stadium), welche aufgrund einer bösartigen Krebserkrankung entstanden sind, sind weiterhin gelistet.
• Die seltene Form des hereditären Lymphödems (jedes Stadium) ist weiterhin gelistet.
Dies bedeutet dass alle Lymphödeme einer anderen Ursache nur noch im Stadium 3 die Kriterien eines langfristigen Heilmittelbedarfes erfüllen (Lipo-Lymph, Phlebo-Lymph, posttraumatische oder postoperative Lymphödeme...). Somit sind die Kriterien nicht an der Diagnose Lymphödem gestellt, sondern nur nach dem auslösenden Faktor. Da viele Lymphödempatienten auch durch die intensive Therapie und durch die gute Mitarbeit in einem Stadium 2 gehalten werden konnten, wird die Heilmittelverordnung dieser Patienten ab 2017 wieder voll in das Heilmittelbudget des Arztes fallen. Die Folgen sind uns allen bekannt.
2) Der lymphologische Kompressionsverband als unverzichtbare Leistung, um ein Lymphödem in der KPE Phase1 / Entstauungsphase zu reduzieren, muss außerhalb der Behandlungszeit der MLD angelegt werden.
Für die Berufsverbände ist dies nur eine Klarstellung. Eine Lösung liegt für die Verbände nur in weiteren Vergütungsverhandlungen für diese Leistung. Die Patienten werden uns unterstützen, wenn Sie wissen unter welchem finanziellen Druck wir stehen. Der LKV wird mit durchschnittlich ca. 6,90 Euro vergütet und beinhaltet: Das Polstermaterial (Materialaufwand für 1 Bein ca. 5-12 Euro) und die Leistung des Anlegens ca. 15 Minuten bei einem Bein. Damit macht der Therapeut ein Verlustgeschäft.
Der Start der Petition von Buchner und Partner und die Beteiligung an dieser durch das Lymphologicum und einiger anderer Institutionen verursacht momentan viel Gesprächsbedarf. Was hiermit gelungen und erreicht wurde, ist, dass die unterschiedlichen Berufsverbände genauer auf den G-BA Beschluss schauen und feststellen, dass hier evtl. nicht richtig und fachgerecht im Anhörungsverfahren reagiert wurde.