Lymphologicum Aktuell
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten und Termine aus dem Bereich der Lymphologie informieren. Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, so zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
Lymphologisch. Praktisch. Vernetzt.
Als Verbund für ambulant tätige Ärzte, Therapeuten, Fachhändler und spezialisierte Netzwerke möchten wir gemeinsam mit Ihnen Bedingungen schaffen, welche für uns die grundlegenden Voraussetzungen für eine wirtschaftlich adäquate Leistungsfähigkeit sowie die Einhaltung und Wahrung von Behandlungsstandards darstellen.
Dicke Beine und Arme, quälende Schmerzen
Frauen, die an der Fettverteilungs-Störung Lipödem leiden, haben sich organisiert und protestieren für größere Anerkennung ihrer Krankheit. Das Video des Beitrages von 'akte 20:15' finden Sie unter www.sat1.de/tv/…
Internationaler Lymphkongress vom 05.-07.06.2014 in Glasgow
Der Lymphkongress des „International Lymphoedema Framework" (ILF) fand in diesem Jahr in Schottlands altehrwürdiger und renommierter Universität Glasgow (UK) statt und ist nach Ascot (UK), Brighton (UK), Toronto (Kanada) und Montpellier (Frankreich) die fünfte Conference mit hochkarätiger internationaler Beteiligung.
(Stand: 01/2014) – Lymphologicum leistet wichtigen Beitrag für die Netzwerkarbeit innerhalb der ambulanten Versorgungskette! LYR-Pilotstudie erforscht die Bedeutung strukturierter Versorgungsabläufe und standardisierter, webbasierter Dokumentationsplattformen und deren Einfluss auf die Behandlungsqualität.
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(Stand: 08/2013) – Nach den Heilmittel-Richtlinien müssen begründungspflichtige Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles von der zuständigen Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie genehmigt werden. Mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ist eine Fortsetzung der Therapie auch dann möglich, wenn sich eine Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt.
Entsprechend der Heilmittel-Richtlinien können die Krankenkassen auf die Vorlage von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten, worüber diese schriftlich die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren müssen.
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