Aktuelle Themen aus der Lymphologie
Das Lymphologicum als Verbund für ambulant tätige Ärzte, Therapeuten, Fachhändler und spezialisierte Netzwerke möchte mit Ihnen gemeinsam Bedingungen schaffen, welche für uns die grundlegenden Voraussetzungen für eine wirtschaftlich adäquate Leistungsfähigkeit sowie die Einhaltung und Wahrung von Behandlungsstandards darstellen.
Informieren. Aufklären. Fortbilden.
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten aus dem Bereich der Lymphologie informieren. Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, so zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
(Stand: 08/2013) – Nach den Heilmittel-Richtlinien müssen begründungspflichtige Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles von der zuständigen Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie genehmigt werden. Mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ist eine Fortsetzung der Therapie auch dann möglich, wenn sich eine Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt.
Entsprechend der Heilmittel-Richtlinien können die Krankenkassen auf die Vorlage von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten, worüber diese schriftlich die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren müssen.
Weiterlesen: Genehmigungsverzicht bei Heilmittelverordnungen