Aktuelle Themen aus der Lymphologie
Das Lymphologicum als Verbund für ambulant tätige Ärzte, Therapeuten, Fachhändler und spezialisierte Netzwerke möchte mit Ihnen gemeinsam Bedingungen schaffen, welche für uns die grundlegenden Voraussetzungen für eine wirtschaftlich adäquate Leistungsfähigkeit sowie die Einhaltung und Wahrung von Behandlungsstandards darstellen.
Informieren. Aufklären. Fortbilden.
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten aus dem Bereich der Lymphologie informieren. Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, so zögern Sie bitte nicht Kontakt mit uns aufzunehmen.
Lymphologicum bietet Starthilfe zur Gründung Ihres Lymphnetzwerks
Sie denken darüber nach ein Lymphnetzwerk für Ihre Region zu etablieren, stehen aber vor fachlichen und organisatorischen Hürden? Das Lymphologicum mit seinen erfahrenen Experten und erfolgreichen Netzwerkern möchte Sie auf diesem Weg begleiten und unterstützen, um Ihnen einen guten Start zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns!
Die Lymphologie braucht mehr Aufmerksamkeit
Lymphologicum startet eine umfangreiche Medienkampagne. Die Lymphologie braucht in der Öffentlichkeit eine höhere Aufmerksamkeit. Kaum ein anderes Krankheitsbild verursacht so massive und komplexe Herausforderungen für Patienten und Leistungserbringer.
Gemäß der AGENDA 2020 startet das Lymphologicum nach der Sommerpause 2015 die erste Phase der Medienkampagne „Der vergessene Patient", die sich über einen Zeitraum von 24 Monaten erstreckt. Weitere Informationen zur Durchführung der Kampagne sind auch über unsere Geschäftsstelle erhältlich.
Dicke Beine und Arme, quälende Schmerzen
Frauen, die an der Fettverteilungs-Störung Lipödem leiden, haben sich organisiert und protestieren für größere Anerkennung ihrer Krankheit. Das Video des Beitrages von 'akte 20:15' finden Sie unter www.sat1.de/tv/…
(Stand: 01/2014) – Lymphologicum leistet wichtigen Beitrag für die Netzwerkarbeit innerhalb der ambulanten Versorgungskette! LYR-Pilotstudie erforscht die Bedeutung strukturierter Versorgungsabläufe und standardisierter, webbasierter Dokumentationsplattformen und deren Einfluss auf die Behandlungsqualität.
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(Stand: 08/2013) – Nach den Heilmittel-Richtlinien müssen begründungspflichtige Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles von der zuständigen Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie genehmigt werden. Mit einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ist eine Fortsetzung der Therapie auch dann möglich, wenn sich eine Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen lässt.
Entsprechend der Heilmittel-Richtlinien können die Krankenkassen auf die Vorlage von Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalles verzichten, worüber diese schriftlich die Kassenärztlichen Vereinigungen informieren müssen.
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